Was ist die DSGVO und wie wirkt sie sich auf Ihr Unternehmen aus?

Datenschutz-Grundverordnung
  • 5. Dezember 2017

DIE NEUE DSGVO (DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG)

Fragen Sie sich, ob die künftige DSGVO Auswirkungen darauf haben wird, wie Sie Kundendaten erheben? Wir müssen Sie warnen: Das wird sie ganz sicher.

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Dies ist das strengste Datenschutzgesetz, das je eingeführt wurde. Es betrifft alle Unternehmen, die mit Kunden in der Europäischen Union zu tun haben, nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU. Das Gesetz soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Wenn Sie hohe Bußgelder vermeiden möchten (in manchen Fällen bis zu 4 % des Jahresumsatzes Ihres Unternehmens oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist!), ist es an der Zeit, Ihre Richtlinien zur Datenverarbeitung an die Anforderungen der EU anzupassen.

DSGVO-Compliance Pro

Das Warten hat ein Ende!

Endlich gibt es das einzigartige Modul DSGVO-Compliance Pro.

Wenn Ihr Unternehmen in der EU präsent ist oder dort verkauft, müssen Sie die DSGVO einhalten. Derzeit sind wir das einzige Unternehmen mit einer echten Lösung für die Vorschriften des neuen Gesetzes. Verpassen Sie dieses Modul nicht! Es ist sehr wichtig für Sie, bis zum 25. Mai 2018 eine Lösung zu haben. Unser Modul hilft Ihnen, die neue Verordnung einzuhalten, und zeigt Ihren Kunden zugleich, dass Sie den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten und deren Schutz ernst nehmen.

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Was sind personenbezogene Daten?

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Identifizierbar ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer oder Standortdaten.

Die DSGVO behandelt Online-Kennungen und Standortdaten als personenbezogene Daten. Sie müssen daher genauso geschützt werden wie andere Merkmale, etwa Angaben zur genetischen, wirtschaftlichen oder psychischen Identität einer Person. Auch Cookies zählen zu den Online-Kennungen!

Laut DSGVO können alle Cookies als personenbezogene Daten gelten, wenn sie potenziell zur Identifizierung einer Person genutzt werden können.

Grundregeln der DSGVO

Eine Person muss genaue Informationen über alle relevanten Aspekte erhalten, etwa welche Art von Daten erhoben oder verarbeitet wird und zu welchem Zweck. Für die Verarbeitung besonders sensibler Daten ist eine Einwilligung erforderlich.

  • Das Recht auf Vergessenwerden.
    Alle betroffenen Personen haben das Recht, ihre Daten auf Anfrage aus einer Datenbank entfernen zu lassen.
  • Sanktionen.
    Verstöße gegen das Gesetz können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro nach sich ziehen.
  • Wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen.
    Der Verantwortliche muss die Nutzer innerhalb von 72 Stunden über eine Datenpanne oder einen Hackerangriff informieren.
  • Einwilligung der Eltern.
    Unternehmen dürfen ohne nachweisbare Einwilligung der Eltern keine Daten von Kindern unter 16 Jahren erheben.
  • Datenschutzbeauftragter.
    Verarbeitet ein Unternehmen große Mengen sensibler Daten, muss es einen Datenschutzbeauftragten benennen.
  • Die Anfrage muss leicht verständlich sein.
    Die Bitte um Einwilligung der Nutzer in die Datenverarbeitung muss in leicht zugänglicher, schriftlicher Form und in einfacher Sprache erfolgen.
Stockfoto

Ab sofort benötigen Sie die Einwilligung der Nutzer. Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, müssen Sie den Nutzern eine klare, informative und unmissverständliche Möglichkeit geben, ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen.

Die DSGVO enthält viele Hinweise darauf, wie bewährte Verfahren in der Webanalyse aussehen sollten. Wir fassen sie für Sie zusammen und stellen sie als Schritte vor, mit denen Sie Ihre Webanalyse auf die künftige Gesetzgebung vorbereiten können.

Begründen und beschreiben Sie jeden Zweck, zu dem Sie die von Ihren Nutzern erhobenen personenbezogenen Daten verwenden. Websites, die verschiedene Arten von Cookies für unterschiedliche Zwecke einsetzen, müssen höchstwahrscheinlich für jeden Zweck eine Einwilligung einholen. Wie geht das? Wir empfehlen Ihnen, alle Zwecke in der Datenschutzerklärung Ihrer Website aufzuführen, damit Nutzer sie bei ihrem Besuch kennenlernen können. Hat die Verarbeitung mehrere Zwecke, sollte die Einwilligung alle abdecken. Wird die Einwilligung auf elektronischem Weg erfragt, muss die Anfrage klar und knapp sein und darf die Nutzung des Dienstes, für den sie eingeholt wird, nicht unnötig stören.

Überlegen Sie, wie Sie über die auf Ihrer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung mit Ihren Nutzern kommunizieren. Die neue Verordnung verbietet Ihnen, Hinweise so zu formulieren, dass sie nicht verstanden werden. Schließlich kann man nicht von einer echten Einwilligung sprechen, wenn Besucher nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Das Gesetz verlangt, dass alle Informationen an die Öffentlichkeit oder an die betroffene Person knapp, leicht zugänglich und leicht verständlich sind und in klarer, einfacher Sprache formuliert werden.

Ihre Besucher müssen jederzeit widerrufen können. Auch wenn Sie eine gültige Einwilligung erhalten haben, müssen Sie ihnen eine einfache Möglichkeit bieten, ihre Meinung zu ändern. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Die betroffene Person muss vor Abgabe der Einwilligung darüber informiert werden.

Was Sie jetzt wissen müssen: Wie Sie diese Regeln anwenden und auf die Anfragen Ihrer Nutzer reagieren, entscheiden Sie selbst. Es versteht sich aber von selbst, dass ein guter Anbieter von Webanalyse-Diensten Sie dabei unterstützen sollte, die Pflichten zu erfüllen, die die DSGVO mit sich bringt.

Wie finden Sie heraus, ob Ihr Geschäftspartner das Thema im Blick hat und gut auf die künftige Gesetzgebung vorbereitet ist? Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Webanalyse-Anbieter zu wenden und zu prüfen, wie er mit diesem Thema umgehen wird. Kann er Ihre Fragen nicht beantworten, ist es Zeit, über eine andere Lösung nachzudenken.

Jetzt ist es Zeit zu handeln!

Die DSGVO betrifft sowohl Verantwortliche (z. B. ein Unternehmen) als auch Auftragsverarbeiter (z. B. einen Cloud-Anbieter). Sie wurde geschaffen, um die Interessen der betroffenen Personen zu schützen (zum Beispiel Kunden oder Besucher Ihrer Website). Die neuen Vorschriften gelten nicht nur für europäische Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sondern auch für jedes Unternehmen außerhalb der EU, das seine Dienste Kunden in Europa anbieten möchte. Deren Datenschutzrichtlinien müssen auf den neuen Bedingungen beruhen, die die Europäische Kommission vorgelegt hat.

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